Bitte beachten Sie folgende aktuell gültige Coronaschutzverordnung für NRW ab 03.04.2022:
Für den Zutritt in alle VHS Gebäude und die Teilnahme an Präsenzkursen gilt:
- Die Maskenpflicht entfällt für Besucher*innen und Teilnehmer*innen
- Es wird empfohlen weiterhin medizinische Masken zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann
- Beachten der Regelungen zur Hygiene und zum Lüften
- Bei Sportkursen bringen Sie, wenn benötigt, bitte eine eigene Gymnastikmatte u.ä. mit
Die genauen Bestimmungen können Sie hier nachlesen: Coronaschutzverordnung | Land.NRW
Wir freuen uns auf Sie!