Teilnahmebedingungen

 

Die Veranstaltungen der Volkshochschule sind für alle Bürgerinnen und Bürger offen.

Bei bestimmten Lehrveranstaltungen (z.B. Sprachen) kann die Teilnahme von Vorkenntnissen abhängig sein.

 

Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Volkshochschule zustande. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge bearbeitet. Die Teilnahme an Veranstaltungen gilt als Anmeldung. Sie verpflichtet zur Zahlung des Entgelts. Das Teilnahmeentgelt wird sofort zur Zahlung fällig.

 

Kleingruppen

Kurse mit geringerer Teilnehmendenzahl als 10 können mit einem entsprechend höheren Hörerbeitrag durchgeführt werden. Am ersten Kursabend wird der Hörerbeitrag nach der Teilnehmendenzahl festgelegt. Dieser Hörerbeitrag bleibt bestehen, auch wenn sich die Teilnehmendenzahl nachträglich erhöhen sollte.

Hörerbeitrag

Der Hörerbeitrag ist bei jeder Veranstaltung angegeben. Die Ordnung über Hörerbeiträge ist in der VHS Soest einzusehen.

Der Hörerbeitrag wird zurückerstattet, wenn eine angekündigte Veranstaltung abgesagt werden muss.

Ort und Zeit der Veranstaltungen

Ort, Zeit und Beginn sind im Programmheft bei allen Veranstaltungen angegeben. Veranstaltungen können nur nach Rücksprache mit den Referatsleitungen der Volkshochschule oder den Zweigstellenleitenden geändert werden.

 

Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen, Beginn und Dauer der Veranstaltungen sind jeweils im Programm angegeben. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Leitung oder eine durch die Leitung bestellte Vertretung der Volkshochschule.

 

Teilnehmende

Die Teilnehmenden der Kurse (Arbeitsgemeinschaften, Seminare) werden gebeten, spätestens am dritten Kurstag eine Vertretung zu wählen. Diese hat die Aufgabe, der/ dem Kursleitenden und der Leitung der Volkshochschule Wünsche und Anregungen der Teilnehmenden zu übermitteln und die Kursleitenden bei der Durchführung ihrer Arbeit zu unterstützen.

 

 

Hausordnung

Die Volkshochschule genießt in den Schulen Gastrecht. Wir bitten, die jeweilige Hausordnung zu beachten. In den Schulen sowie in den Gebäuden der Volkshochschule gilt ein absolutes Rauchverbot.

 

Teilnahmebescheinigungen

Auf Wunsch wird über regelmäßige Teilnahme an Kursen / Arbeitsgemeinschaften/ Seminaren gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 3,00 Euro in der Geschäftsstelle eine Bescheinigung ausgestellt.

 

Hinweise zum Datenschutz

Ihre persönlichen Daten dienen lediglich zu VHS-internen Zwecken, sie werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmung zum Datenschutz gespeichert.

Unsere aktuellen Datenschutzhinweise erhalten Sie in der VHS Geschäftsstelle.

 

Copyright

Die dargestellten Informationen dürfen gespeichert, weitergegeben und vervielfältigt werden, jedoch ohne sie zu verändern oder zu verfälschen. Bei Weitergabe und Vervielfältigung wird um Quellenangabe gebeten. Grafiken unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne Genehmigung des Urhebers nicht vervielfältigt werden.

 

Rücktrittsrecht

1. Die Volkshochschule kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestzahl an Teilnehmenden nicht erreicht wird, bei Ausfall einer Kursleitung oder anderer von ihr nicht zu vertretender Gründe.

2. Die Teilnehmenden können durch schriftliche Erklärung zurücktreten, die spätestens sieben Kalendertage vor dem ersten Veranstaltungstermin bei der Volkshochschule eingegangen sein muss. Wird in der Kursausschreibung eine längere Rücktrittsfrist genannt, gilt diese.

Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.

 

Kündigung und Widerruf durch die Teilnehmenden

(1) Die Teilnehmenden können den Vertrag schriftlich oder per E-Mail in der Geschäftsstelle der Volkshochschule kündigen.

(2) Eine telefonische Mitteilung, als auch eine Abmeldung bei der Kursleitung oder das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Kündigung.

(3) Formwirksame Kündigungen werden von der Volkshochschule schriftlich bestätigt. Kündigungen per E-Mail können per E-Mail bestätigt werden.

(4) Bei einer Kündigung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden das Entgelt, evtl. Entgeltzuschläge erstattet. Bei einer Kündigung ab dem 6. Tag bis zum Veranstaltungsbeginn werden das volle Entgelt, sowie evtl. Entgeltzuschläge in voller Höhe fällig.

(5) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, haben die Teilnehmenden die Volkshochschule auf den Mangel schriftlich hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, können die Teilnehmenden nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(6) Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt im Rahmen des § 314 BGB für beide Vertragsparteien möglich.

(7) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

(8) Soweit die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule aus öffentlichen Mitteln gefördert wird und die Förderungsbedingungen weitergehende Kündigungsmöglichkeiten zulassen als in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehen, werden den Teilnehmenden diese eingeräumt.

(9) Bei Prüfungen (z. B. Sprachprüfungen), die durch einen externen Anbieter in ihrer Durchführung bestimmt werden, gelten gesonderte Geschäfts- und Teilnahmebedingungen. Diese sind auf den Anmeldebögen vermerkt.

 

Höhere Gewalt

(1) Für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, verlängert sich die Frist zur  Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorlag.

(2) „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines plötzlichen, unerwarteten Ereignisses, das die Vertragsparteien nicht beherrschen können und welches sie jeweils zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist,

a) dass dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt,

b) dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war,

c) dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht hätte vermieden oder hätte bewältigt werden können.

(3) Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich in Textform über den Eintritt Höherer Gewalt.

(4) Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme Höherer Gewalt (Absatz 2), benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich in Textform.

(5) Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage andauern, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.

 

Haftung

(1) Für Unfälle und sonstige Schädigungen der Teilnehmenden bzw. Diebstähle oder Schädigungen ihrer Sachen während der Lehrveranstaltung haftet die VHS nur bei ihr zuzurechnendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Volkshochschule ihre Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten).

(3) Ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der oder des Teilnehmenden. Für Unfälle und sonstige Schädigungen während des Hin- bzw. Rückweges zu bzw. von den Veranstaltungen übernimmt die Volkshochschule keine Haftung.

Wichtige Hinweise zur Anmeldung

Wie bezahle ich?

Sie erhalten nach Veranstaltungsbeginn eine Rechnung, vorzugsweise per E-Mail. Sie können auch per EC-Karte innerhalb der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle bezahlen.

 

Wo und wie erhalte ich den SoestPass?

Der SoestPass kann im Bürgerbüro der Stadt Soest beantragt werden. Vorzulegen ist ein Nachweis, der belegt, dass die Voraussetzungen für den Erhalt des SoestPasses vorliegen (z. B. Bescheid über Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag usw.). Der SoestPass wird zunächst für 12 Monate ausgestellt. Kinderkurse sind bereits ermäßigt.

 

Wo und wie erhalte ich die VHS Berechtigungskarte?

Die VHS Berechtigungskarte erhalten Sie in den für Sie zuständigen Gemeindebüros der Zweigstellen Bad Sassendorf, Lippetal, Möhnesee und Welver.

 

Wer erhält den SoestPass bzw. die VHS Berechtigungskarte?

Der nachstehend aufgeführte Personenkreis ist, soweit er in der Stadt Soest seinen Hauptwohnsitz hat, berechtigt, den SoestPass in Anspruch zu nehmen:

-    - Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II

-    - Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB XII

-    - Empfänger/-innen von Wohngeld

-    - Empfänger/-innen von Kinderzuschlag

-    - Familien oder Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern mit Behinderung

-    - Empfänger/-innen von Leistungen nach dem AsylbLG

 

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um eine Ermäßigung zu erhalten?

Schüler/-innen, Auszubildende, Studierende, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Kinder unter 16 Jahren erhalten gegen Vorlage der entsprechenden Ausweise und Bescheinigungen eine

Beitragsermäßigung von 25 %, ebenso Menschen ab einem Grad der Behinderung von 80. Auf Antrag kann die VHS-Leitung auch in anderen Fällen (z. B. aufgrund wirtschaftlicher und sozialer Notlage) eine Beitragsbefreiung bewilligen. Bitte legen Sie uns einen entsprechenden Nachweis per Mail oder Kopie mit der Anmeldung vor.

Die Ermäßigungsnachweise müssen bis spätestens zum Kursbeginn vorliegen, ansonsten erfolgt keine Rückerstattung.

 

Bekomme ich eine Anmeldebestätigung?

Die Teilnehmenden, die sich über die Homepage oder per Mail anmelden, erhalten eine Bestätigungsmail. Die Teilnehmenden, die sich per Brief oder Fax anmelden, erhalten eine Anmeldebestätigung per Post.

Selbstverständlich werden Sie informiert. wenn Ihr Kurs ausfallen sollte, ausgebucht ist oder sich sonstige Änderungen ergeben.

 

Kann ich von meiner Anmeldung zurücktreten?

JA!

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte:

-    - kostenlos bis zu 7 Kalendertage vor Kursbeginn oder

-    - kostenlos innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Anmeldung

-    - kostenlos bei gesundheitlichen Einschränkungen mit ärztlicher Bescheinigung

-    - In allen anderen Fällen muss die Kursgebühr gezahlt werden.