Teilnahmebedingungen

Kann ich von meiner Anmeldung zurücktreten?

JA! Ein Rücktritt ist möglich, muss aber spätestens 7 Kalendertage vor Kursbeginn in Textform gegenüber der VHS erklärt werden.

Allgemeine Hinweise

Auskunft erteilt die Geschäftsstelle der Volkshochschule, in den Gemeinden die Anmeldestellen. Interessierte und Kursteilnehmende werden vom Leiter der Volkshochschule und von den hauptberuflichen pädagogischen Mitarbeitenden beraten. Außerdem finden Beratungen zu festgesetzten Terminen statt.

Teilnahme

Die Veranstaltungen der Volkshochschule sind für jedermann offen. Bei bestimmten Lehrveranstaltungen (z.B. Sprachen) kann die Teilnahme von Vorkenntnissen abhängig gemacht werden. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt in der Regel 10 Personen. Abweichende Festlegungen sind ausgedruckt.

Kurse mit geringer Teilnehmerzahl

Kurse mit geringerer Teilnehmerzahl als 10 können mit einem entsprechend höheren Hörerbeitrag durchgeführt werden. Am ersten Kursabend wird der Hörerbeitrag nach der Teilnehmerzahl festgelegt. Dieser Hörerbeitrag bleibt bestehen, auch wenn sich die Teilnehmerzahl nachträglich erhöhen sollte.

Hörerbeitrag

Der Hörerbeitrag ist bei jeder Veranstaltung ausgedruckt. Die Ordnung über Hörerbeiträge ist in der VHS Soest einzusehen. Der Hörerbeitrag wird zurückerstattet, wenn eine angekündigte Veranstaltung abgesagt werden muss.

Ort und Zeit der Veranstaltungen

Ort, Zeit und Beginn sind im Programmheft bei allen Veranstaltungen angegeben. Veranstaltungen können nur nach Rücksprache mit den Fachbereichsleitern der Volkshochschule oder den Zweigstellenleitern geändert werden.

Teilnahmebedingungen allgemein

Die Teilnehmenden der Kurse (Arbeitsgemeinschaften, Seminare) werden gebeten, am dritten oder vierten Abend einen Vertreter zu wählen. Dieser hat die Aufgabe, dem Kursleiter und der Leitung der Volkshochschule Wünsche und Anregungen der Teilnehmenden zu übermitteln und die Dozenten bei der Durchführung ihrer Arbeit zu unterstützen. Hausordnung Die Volkshochschule genießt in den Schulen Gastrecht. Wir bitten, die Hausordnung zu beachten. In den Schulen sowie in den Gebäuden der Volkshochschule gilt ein absolutes Rauchverbot.

Teilnahmebescheinigungen

Auf Wunsch wird über regelmäßige Teilnahme an Kursen / Arbeitsgemeinschaften / Seminaren gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 3,00 Euro in der Geschäftsstelle eine Bescheinigung ausgestellt.

Hinweise zum Datenschutz

Ihre persönlichen Daten dienen lediglich VHS-internen Zwecken, sie werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gespeichert. Die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers erfolgt auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und dienen rein statistischen, organisatorischen oder abrechnungstechnischen Zwecken, wenn nicht im Rahmen der Erhebung auf eine andere Zweckverwendung hingewiesen wird. Angaben über Alter und Geschlecht werden aus statistischen Gründen erfasst und anonym weiterverarbeitet.

Haftung

Die Stadt Soest – Volkshochschule – übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Beschädigungen, Verlusten, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten.

 

 

Wichtige Hinweise zur Anmeldung

Wie melde ich mich an?

Füllen Sie bitte den Anmeldevordruck für jeden Kurs vollständig aus. Vordrucke
finden Sie hinten in unserem Programmheft und in der VHS Geschäftsstelle, Nöttenstraße 29, 59494 Soest.
Schreiben Sie bitte auf das Anmeldeformular auch die im Lehrplan ausgedruckte
Kursnummer, den Titel und den Hörerbeitrag.

Sie können Ihre Anmeldung:
- per Internet (www.vhssoest.de) ausfüllen
- per Email an vhs@soest.de
- per Post zusenden oder persönlich abgeben
- per Fax (02921 1031366 zusenden)

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle der Volkshochschule Soest

montags und dienstags: 9.30 – 12.00 Uhr und 15.00 – 16.00 Uhr

mittwochs: 9.30 - 12.00 Uhr 

donnerstags: 9.30 – 12.00 Uhr und 15.00 – 17.30 Uhr

freitags: 9.30 – 12.00 Uhr

In den Schulferien ist die Geschäftsstelle nachmittags geschlossen.

Wie bezahle ich?
Sie erhalten nach Veranstaltungsbeginn eine Rechnung.
Sie können auch per EC-Karte innerhalb der Öffnungszeiten in der Geschäftsstellebezahlen.

Ratenzahlung
Ab einem Hörerbeitrag von 50,00 EUR kann der Betrag in Raten gezahlt werden. Wer Ratenzahlung wünscht, muss dies bei der Anmeldung auf dem Vordruck oder der Internetanmeldung ausdrücklich vermerken!
Ratenzahlung ist nur bei Rechnungszahlung möglich!

Wo und wie erhalte ich den SoestPass?
Der SoestPass kann im Bürgerbüro der Stadt Soest beantragt werden. Vorzulegen
ist ein Nachweis, der belegt, dass die Voraussetzungen für den Erhalt des
Soestpasses vorliegen (z.B. Bescheid über Leistungen nach dem SGB II, SGB XII,
Wohngeld, Kinderzuschlag usw. Der SoestPass wird zunächst für 12 Monate
ausgestellt. Kinderkurse sind bereits ermäßigt.

Wo und wie erhalte ich die VHS Berechtigungskarte?
Die VHS Berechtigungskarte erhalten Sie in den für Sie zuständigen Gemeindebüros
der Zweigstellen Bad Sassendorf, Lippetal, Möhnesee und Welver.
Wer erhält den SoestPass bzw. die VHS Berechtigungskarte?
Der nachstehend aufgeführte Personenkreis ist, soweit er in der Stadt Soest
seinen Hauptwohnsitz hat, berechtigt, den SoestPass in Anspruch zu nehmen:
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB II
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII
- Empfänger von Wohngeld
- Empfänger von Kinderzuschlag
- Familien oder Alleinerziehende mit einem oder mehreren behinderten Kind/ern
- Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um eine Ermäßigung zu erhalten?
Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Kinder
unter 16 Jahren erhalten gegen Vorlage der entsprechenden Ausweise und Bescheinigungen
eine Beitragsermäßigung von 25 %. Ebenso Menschen mit Behinderungen
ab dem Grad der Behinderung von 80. Auf Antrag kann der VHS-Leitung
auch in anderen Fällen (z.B. aufgrund wirtschaftlicher und sozialer Notlage)
Beitragsbefreiung bewilligen.
Bitte legen Sie uns einen entsprechenden Nachweis per Mail oder Kopie mit
der Anmeldung vor.
Die Ermäßigungsnachweise haben bis spätestens zum Kursbeginn vorzuliegen,
ansonsten erfolgt keine Rückerstattung.