Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist bezahlte Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und/oder politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen.

Gesetzliche Grundlage ist das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG).

Unsere Anerkennung als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung durch die Bezirksregierung Arnsberg finden Sie hier.

In Verbindung mit einem gültigen Zertifikat gilt sie unbefristet.

 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die schwerpunktmäßig in NRW beschäftigt sind, haben in der Regel einmal im Kalenderjahr einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Hierbei handelt es sich um eine bezahlte Freistellung nach dem AWbG von bis zu maximal fünf Tagen. Den Gesetzestext und alle aktuellen Informationen erhalten Sie unter www.bildungsurlaub.de.
Weitere Informationen können Sie auch der zweimal pro Jahr erscheinenden Broschüre Bildungsurlaub NRW entnehmen.

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Bildungsurlaub von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr. 
Wer regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche arbeitet, hat einen entsprechend höheren oder geringeren Anspruch.

Außerdem kann der Anspruch von zwei Kalenderjahren zusammengefasst werden, das heißt, der Arbeitnehmer wird für zehn Tage von der Arbeit freigestellt. 
Dem Arbeitgeber ist die zusammengefasste Inanspruchnahme für das folgende Kalenderjahr bereits im laufenden Kalenderjahr schriftlich mitzuteilen. 
Wurde der Bildungsurlaub im laufenden Jahr nicht in Anspruch genommen und nicht übertragen, verfällt der Anspruch.

  • Suchen Sie sich eine nach dem AWbG anerkannte Veranstaltung aus.
  • Planen Sie langfristig; der offizielle Antrag auf Freistellung muss sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Sie können sich vorab die für den Antrag erforderlichen Unterlagen zusenden lassen oder Sie melden sich vorbehaltlich der Genehmigung durch den Arbeitgeber bei der Volkshochschule an.
  • Sie erhalten anschließend eine Anmeldebescheinigung mit den für die Beantragung des Bildungsurlaubs benötigten Unterlagen.
  • Nach der Durchführung Ihres Bildungsurlaubs erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.
     

Hier geht es zu den Informationen der Weiterbildungsberatung NRW des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Konzeption und Anerkennung der Bildungsurlaube basieren auf der entsprechenden Gesetzgebung in Nordrhein-Westfalen (AwbG).

Bitte klären Sie bei Interesse mit der für Ihr Bundesland zuständigen Stelle, ob eine Anerkennung möglich ist. 
Unsererseits wurden keine Anerkennungsverfahren für andere Bundesländern veranlasst.

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