Ermäßigungen
Eine Ermäßigung beziehungsweise ein Nachlass des Entgelts kann nur erfolgen, wenn die entsprechenden Nachweise spätestens bis zum Beginn der Veranstaltung bei der VHS Soest vorliegen. Sollte der Nachweis bis zum Beginn der Veranstaltung nicht vorliegen oder nicht anerkannt werden können, wird die volle Kursgebühr fällig.
Sie können uns den Nachweis persönlich, per Mail oder per Post zukommen lassen.
Sofern im Ermäßigungsnachweis selber keine kürzere Gültigkeit genannt wird, bleibt eine Ermäßigungsberechtigung bis zum Ende des laufenden Semesters bestehen. Erst danach muss erneut ein Nachweis eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass sonstige Kosten z. B. für Lebensmittel bei Kochkursen hiervon unberührt sind.
Personen mit einem GdB von 80 oder höher erhalten bei Vorlage der Nachweise eine Ermäßigung von 25 % auf die Kursgebühren.
Die folgenden Personen erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 25 % gegen Vorlage entsprechender Ausweise bzw. Bescheinigungen:
- Schüler/-innen
- Auszubildende
- Studierende
- Wehr- und Ersatzdienstleistende
Grundvoraussetzung für den SoestPass bzw. der VHS-Berechtigungskarte ist ein gültiger Hauptwohnsitz in der Stadt Soest, zusätzlich müssen die Berechtigten einen der folgenden Punkte erfüllen:
- Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II
- Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB XII
- Empfänger/-innen von Wohngeld
- Empfänger/-innen von Kinderzuschlag
- Familen oder Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern mit Behinderung
- Empfänger/-innen von Leistungen nach dem AsylbLG
Ehrenamtskarten sind ausschließlich für Kurse gültig, die in den ausgestellten Gemeinde (Bad Sassendorf, Lippetal, Möhnesee oder Welver) stattfinden.